Habilitation: November 2002 |
Franz-Josef Arlinghaus Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der
spätmittelalterlichen Stadt. Übung WS 01/02 |
Ob es zu später Stunde im Wirtshaus zu Gewalttätigkeiten
kam oder nur der Gestank von im Keller gehaltenen Schweinen die Nachbarn
störte: Die zunehmende Zusammenballung von Menschen auf engem Raum steigerte
im Spätmittelalter das Konfliktpotential. Aufgrund
der weitgehenden Abwesenheit übergreifender ‚staatlicher’
juristischer Institutionen, wie sie die Moderne kennt, war die
spätmittelalterliche Stadt darauf angewiesen, Konflikte in ihren Mauern
weitgehend selbst zu regeln. Vielfältige Kontroversen, angefangen beim
Nachbarschaftszwist und bei Testamentsstreitigkeiten über Diebstahl und Raub
bis hin zu Mord und Todschlag, mußten
innerhalb dieses Mikrokosmos bewältigt werden. Zu fragen ist zunächst, was
damals überhaupt als Verletzung der allgemeinen (Rechts-)Ordnung empfunden
wurde. Der Hauptakzent wird jedoch auf die Untersuchung der Art der
Bearbeitung von Konflikten gelegt. Betrachtet wird sowohl das institutionell-jurisistische Verfahren wie auch die
außergerichtliche Schlichtung. Mit diskutiert werden verschiedene
Theorieentwürfe, die die zu untersuchenden Phänomene zu erklären und in einem
übergeordneten Zusammenhang zu stellen suchen. Literatur: Burghartz, Susanna: Leib,
Ehre und Gut. Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts, Zürich (1990). Schuster, Peter:
Eine Stadt vor Gericht. Recht und Alltag im spätmittelalterlichen Konstanz,
Paderborn u.a. (2000). Schwerhoff, Gerd: Aktenkundig
und gerichtsnotorisch. Einführung in die historische Kriminalitätsforschung
(Historische Einführungen 3) Tübingen (1999). Schwerhoff, Gerd: Köln im
Kreuzverhör. Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft in einer
frühneuzeitlichen Stadt, Bonn (1991). |