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Franz-Josef Arlinghaus

 

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last update:

November 2002

Franz-Josef Arlinghaus

Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der spätmittelalterlichen Stadt.

Übung WS 01/02

Kommentar:

Ob es zu später Stunde im Wirtshaus zu Gewalttätigkeiten kam oder nur der Gestank von im Keller gehaltenen Schweinen die Nachbarn störte: Die zunehmende Zusammenballung von Menschen auf engem Raum steigerte im Spätmittelalter das Konfliktpotential. Aufgrund der weitgehenden Abwesenheit übergreifender ‚staatlicher’ juristischer Institutionen, wie sie die Moderne kennt, war die spätmittelalterliche Stadt darauf angewiesen, Konflikte in ihren Mauern weitgehend selbst zu regeln. Vielfältige Kontroversen, angefangen beim Nachbarschaftszwist und bei Testamentsstreitigkeiten über Diebstahl und Raub bis hin zu Mord und Todschlag, mußten innerhalb dieses Mikrokosmos bewältigt werden. Zu fragen ist zunächst, was damals überhaupt als Verletzung der allgemeinen (Rechts-)Ordnung empfunden wurde. Der Hauptakzent wird jedoch auf die Untersuchung der Art der Bearbeitung von Konflikten gelegt. Betrachtet wird sowohl das institutionell-jurisistische Verfahren wie auch die außergerichtliche Schlichtung. Mit diskutiert werden verschiedene Theorieentwürfe, die die zu untersuchenden Phänomene zu erklären und in einem übergeordneten Zusammenhang zu stellen suchen.

 

Literatur:

Burghartz, Susanna: Leib, Ehre und Gut. Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts, Zürich (1990).

Schuster, Peter: Eine Stadt vor Gericht. Recht und Alltag im spätmittelalterlichen Konstanz, Paderborn u.a. (2000).

Schwerhoff, Gerd: Aktenkundig und gerichtsnotorisch. Einführung in die historische Kriminalitätsforschung (Historische Einführungen 3) Tübingen (1999).

Schwerhoff, Gerd: Köln im Kreuzverhör. Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft in einer frühneuzeitlichen Stadt, Bonn (1991).

 

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